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Preise für Tierärztliche Leistungen werden gemäß §13 der Berufsordnung der Tierärztekammer des Saarlandes nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet. Das Unterschreiten des 1-fachen Satzes der GOT ist unzulässig. Je nach Aufwand der Behandlung kann der 1- bis 3-fache Satz der GOT Anwendung finden.
Im Notdienst (nach der GOT abends ab 19 Uhr und am Wochende) muss mind der 2-fache Satz berechnet werden.

Preise für Arzneimittel ergeben sich nach der Arzneimittel-Preis-Verordnung (AMPreisV) entsprechend §3 und §4.

Tierärzte sind an diese Preisgestaltung gesetzlich gebunden.

Die GOT ist nicht immer auf den ersten Blick leicht verständlich und listet nur Einzelleistungen auf, die bei diversen Eingriffen kombiniert Anwendung finden. Gerne sind wir bereit die zu erwartenden Kosten vorab mit Ihnen zu besprechen. Im Einzelfall können die tatsächlichen Kosten möglicherweise abweichen, wenn es z.Bsp. zu unvorhergesehenen Komplikationen kommt.

Für Standartleistungen (Kastrationen, Impfungen, usw.) können wir Ihnen selbstverständlich den  ungefähren Endpreis bei routinemäßigem Op-Verlauf (ohne Komplikationen) nennen.

Anmeldeformular für Neukunden oder bei Adressänderung  ( ink. Informationen zum Datenschutz)

OP- Einwilligung (für Hund und Katze)

OP-Einwilligung (für Heimtiere)

Info-Broschüre "Mein Tier wird operiert oder braucht eine Narkose"

Zahnerkrankungen bei Hund und Katze und Kosten für Zahnbehandlungen

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