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Richtlinien der Tierärztekammer des Saarlandes für die Durchführung des tierärztlichen Notfalldienstes <- hier klicken

Behandlungen im Notdienst werden nach dem 2-4-fachen Satz der GOT abgerechnet.

Gemäß der neuest Novelle wird zusätzlich pro Besuch eine Notdienstgebühr von 50,-€ + MwSt fällig.

Notdienst findet statt: nachts (18h bis 8h) und am Wochenende oder Feiertagen (von 18h des Vorabends bis 8h des folgenden Werktages)

nähere Infos unter:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0588-19.pdf

Anmeldeformular für Neukunden oder bei Adressänderung  ( ink. Informationen zum Datenschutz)

OP- Einwilligung (für Hund und Katze)

OP-Einwilligung (für Heimtiere)

Info-Broschüre "Mein Tier wird operiert oder braucht eine Narkose"

Zahnerkrankungen bei Hund und Katze und Kosten für Zahnbehandlungen

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