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Haustiere im Grenzverkehr EU-VO



Liebe Tierbesitzer!
Als Halter von Hunden, Katzen und Frettchen sollten Sie über Folgendes informiert sein:

Seit dem 18.06.2010 ist eine neue EU-VO 438/210 zur Regelung des innergemeinschaftlichen Grenzverkehrs in Kraft.

hier die wesentlichen Inhalte:

1. Möchte man mit einem der o.g. Haustiere eine Landesgrenze innerhalb der EU überqueren, so muss dieses Tier von einem gültigen EU-Heimtierausweis ("blauer Impfpass") begleitet werden.

2. Dieser Ausweis ist nur mit einer eindeutigen Identifizierungsnummer, Transponder-Implantat ("Chip") des Tieres und einer gültigen Tollwut-Impfung vollständig. Er dient als Dokument!
Die Gültigkeit der Tollwutimpfung wird durch den Tierarzt auf den entsprechenden Seiten bestätigt und ist nur mit Unterschrift des Tierarztes vollständig bescheinigt.

3. Die Tollwut- Impfung muss nach dem Tag der Chip- Implantation oder frühestens am gleichen Tag erfolgen. Frühere Tollwut- Impfungen (auch wenn Sie noch Schutz bieten) werden nicht anerkannt!

4. Ab sofort dürfen Heimtierausweise nur noch für Tiere ausgestellt werden, die durch einen Chip gekennzeichnet wurden und auch nur dann, wenn dieser ausreichend auslesbar ist.
Daraus folgt, dass das entsprechende Tier spätestens vor dem Ausstellen des EU-Passes gechipt werden muss, bzw. dass der Tierarzt in der Lage sein muss sich von der Funktionstüchtigkeit des früher gesetzen Implantats zu überzeugen.

5. Tiere, die nur durch eine Tätowierung gekennzeichnet sind und für die bereits in der Vergangenheit ein EU-Heimtierausweis erstellt wurde, dürfen (eine gültige Tollwut- Impfung vorrausgesetzt) nur noch bis zum 02.07.2011 am Grenzverkehr teilnehmen.
Ab dem 03.07.2011 wird eine Tätowierung als Kennzeichnung definitiv nicht mehr anerkannt!

6. Die gesonderten Einreisebestimmungen für Iralnd, Malta, Schweden, Finnland und UK wurden bis zum 31.12.2011 verlängert.

7. Bei Reisen in Drittländer gelten besondere Bestimmungen - bitte sprechen Sie uns an!

wichtige Kernaussagen:
Auch Tiere, die bereits einen Tollwutschutz haben mussen bei Erstellen eines Heimtierausweises, bzw. beim Setzten eines Chips neu geimpft werden!

Ohne Chip-Kennzeichnungen werden keine EU-Heimtierausweise mehr ausgestellt!

Das Überschreiten der EU-Landesgrenzen ist für Hund, Katze und Frettchen nur noch möglich mit glütiger Tollwut-Impfung, Transponderkennzeichung und entsprechendem EU-Heimtierausweis, der die Transpondernummer und Bescheinigung einer gültigen Tollwut-Impfung unverwechselbar bestätigt.



Haben Sie Fragen dazu oder zu konkreten Einreisebestimmungen in ein bestimmtes Land? Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter!
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